Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

In Rheinland-Pfalz sind die Gemeinden Träger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe. Diese Aufgabe wird innerhalb unserer Verbandsgemeinde durch die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen bzw. durch die in den zehn Ortsgemeinden stationierten Einheiten wahrgenommen.

Unterstützt wird diese Aufgabe durch die zahlreichen engagierten ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger, welche ihre Freizeit für Übungen und Einätze für unser aller Gesundheit und Unversehrtheit opfern.

Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Sprendlingen-Gensingen:

Ansprechpartner: Wehrleiter: Klaus Hahn
Anschrift: Ulmengasse 6
55576 Sprendlingen
Telefon: (0 67 01) 29 77
Telefax: (0 67 01) 91 19 944
Mobiltelefon: (01 70) 1 83 61 55
E-Mail: wehrleiter-ffw@sprendlingen-gensingen.de

  

Die Einheiten in den Ortsgemeinden werden geführt von den Wehrführern:


Einheit Wehrführer Telefon

Aspisheim Thomas Geyer
(0 67 27) 952340


Badenheim Jan Huber
(0 67 01) 9119361


Gensingen Günter Jung (0 67 27) 77 4

Grolsheim Frieder Hanau (0 67 27) 3 31

Horrweiler Ruben Geyer
(0 67 27) 51 72


Sankt Johann Albert Rösch (0 67 01) 39 48

Sprendlingen Michael Elz (0 67 01) 37 07 oder 46 8

Welgesheim Siegbert Wernersbach (0 67 01) 38 69

Wolfsheim Thomas Barlen (0 67 01) 20 59 17

Zotzenheim Werner Pitthan (0 67 01) 5 68


Informationen über die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

Seit der Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehren hat sich das Aufgabengebiet der Feuerwehren bedeutend erweitert. Während es in früheren Zeiten ausschließlich um die Brandbekämpfung ging, werden die Feuerwehren in Folge der Entwicklungen in Industrie und Technik zu Einsätzen verschiedener Art gerufen.

Feuerwehren sind heute kommunale technische Einheiten, die bei allen Notlagen - vom Verkehrsunfall über den Großbrand bis hin zum Katastrophenfall - wirksame Hilfe leisten.

Ihre Ausrüstung besteht daher nicht nur aus Fahrzeugen und Geräten für die Brandbekämpfung, sondern auch für die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen, für Einsätze beim Auslaufen gefährlicher Flüssigkeiten und Ausströmen giftiger Gase, für Schadensunfälle mit radioaktiven Substanzen, für Hochwasser sowie die Wasserrettung.

Entsprechend dieser breit gefächerten Aufgaben baut auf einer umfassenden Grundausbildung eine Spezialausbildung in den verschiedensten Fachgebieten auf.

Aber nicht nur eine moderne Ausrüstung und gründliche Ausbildung sind Voraussetzung für die wirksame Hilfe, sondern auch eine gut durchdachte Organisation. Durch sie wird sichergestellt, dass zur jeder Tages- und Nachtzeit in der Regel innerhalb von 8 Minuten das entsprechende Gerät mit der daran ausgebildeten Mannschaft an den Einsatzort gelangen kann.

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

In der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz arbeiten die Feuerwehren seit Jahren erfolgreich mit anderen öffentlichen und privaten Hilfsorganisationen – beispielsweise dem Technischen Hilfswerk (THW), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Malteser-Hilfsdienst (MHD), der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zusammen.


Jugendfeuerwehr

Nur durch den ehrenamtlichen Einsatz unserer Jugend wird der Fortbestand qualifizierter „Retter in Not“ gewährleistet. Jugendliche, egal ob Mädchen oder Jungen können derzeit ab ihrem zehnten Lebensjahr Mitglied der Jugendfeuerwehr werden.

In der Jugendfeuerwehr werden die Jugendlichen nicht nur mit feuerwehrspezifischer Ausbildung vertraut gemacht, sondern sie erfahren auch, wie man durch freiwilliges Helfen und Handeln eine Gemeinschaft verantwortlich mitgestalten kann. Jugendarbeit in der Feuerwehr hat daher einen besonders hohen gesellschaftlichen Stellenwert, denn junge Menschen suchen sinnvolle Betätigungsfelder und Orientierung in ihrem sozialen Umfeld.

 
Kontakt
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Anschrift: Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Telefon: (06701) 201-0
Telefax: (06701) 201-9000
E-Mail: info@sprendlingen-gensingen.de


Öffnungszeiten
         
 Montag bis Freitag:
 08:00 bis 12:00 Uhr

 Donnerstag:
 14:00 bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner

  Andreas Krollmann

 Telefon: (06701) 201-204
 Telefax: (06701) 201-9000