Gleichstellungsbeautragte

Sinn und Zweck der Gleichstellungsbeauftragten

Die theoretische Gleichstellung von Frauen und Männern ist weitgehend realisiert. In der Praxis des täglichen Lebens sind Frauen aber noch in vielfältiger Weise benachteiligt. Nach wie vor stoßen Frauen auf offene oder versteckte Diskriminierung. Noch immer hindern gewachsene gesellschaftliche Strukturen, Einstellungen und Rahmenbedingungen Frauen daran, ihre Chancen wahrzunehmen. Mit zunehmenden öffentlichen Bewusstsein für diese faktischen Benachteiligungen wuchs und wächst die Einsicht, dass besondere Anstrengungen zum Abbau dieser Ungleichheiten unternommen werden müssen und dass dieser Prozess durch besondere Institutionen der öffentlichen Verwaltung unterstützt und beschleunigt werden kann.

Mit der Einrichtung der kommunalen Gleichstellungsstellen soll ein Beitrag zur Umsetzung von Frauenpolitik vor Ort geleistet werden, denn gerade hier zeigt sich unmittelbar, wo Benachteiligungen bestehen, auf welche Hindernisse Frauen stoßen und welche Lösungsmöglichkeiten geeignet sind, die Situation der Frauen zu verbessern.

In der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gibt es seit dem 17. Juli 1996 eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Der Aufgabenkatalog ist umfangreich und reicht von der Beratung der Frauen bei persönlichen, familiären oder beruflichen Problemen, über die Zusammenarbeit mit Frauenvereinigungen und sonstigen Institutionen, bis hin zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Frauenbeauftragte will außerdem Impulse für eine frauenfreundliche Politik geben.

Zur Frauenbeauftragten können alle Mädchen und Frauen kommen, die sich

  • in Partnerschaft und Familie
  • am Arbeitsplatz
  • im öffentlichen Leben
  • in ihrer sozialen Situation

benachteiligt fühlen und Unterstützung oder Beratung wünschen, Informationen brauche oder einfach eine Beschwerde loswerden möchten. Es sind aber auch ebenso alle diejenigen herzlich willkommen, die Ideen, Vorschläge oder Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Verbandsgemeinde haben.

Die Termine von Selbstbehauptungskursen für Mädchen, Jungen, Jugendliche und Frauen, Selbstverteidigungskursen, EDV-Kursen abgestimmt für Frauen sowie Frauenfrühstücke finden Sie auf der Seite der Kreisvolkshochschule.

 
Kontakt
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Anschrift:Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Telefon:(06701) 201-0
Telefax:(06701) 201-9000
E-Mail:info@sprendlingen-gensingen.de


Öffnungszeiten
         
 Montag bis Freitag:

 08:00 bis 12:00 Uhr

 Donnerstag:
 14:00 bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner

  Erika Heß

 Telefon: (06701) 201-134