KontaktschutzmannDie Funktion des Kontaktschutzmanns (Auszug aus www.polizei.rlp.de)
Wer kennt ihn nicht, den Schutzmann an der Ecke, den Helfer in der Not, den Ansprechpartner für die kleinen Probleme und Sorgen des Alltags aber auch den Uniformträger mit dem strengen Blick der dafür sorgt, dass die kleinen, durchaus menschlichen Unregelmäßigkeiten, aufgedeckt werden und somit größeres Unheil verhindert wird? Bereits seit 1794 sind Gefahrenabwehr und Straftatenverhütung wesentliche polizeiliche Aufgaben. So heißt es bereits unter § 10 im "Zweiten Teil, Siebzehnter Titel" der alten preußischen Landordnung: "Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwehr der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei." Besondere Bedeutung zur Erfüllung dieser Aufgabe kam dem Dorfgendarmen zu. Er war in seinem Dorf zuständig. Seine Pappenheimer kannte er bestens. Für die Bewohner stand er rund um die Uhr zur Verfügung. Die Polizeiwache bzw. Wachtmeisterei befand sich meistens in der Gendarmenwohnung. Zu Fuß, allenfalls mit einem Rad, bewegte er sich in seinem Revier und führt mit den Einwohnern seine Gespräche. Neben Bürgermeister, Lehrer und Pfarrer gehörte er zu den wichtigsten Persönlichkeiten in der Dorfgemeinschaft. Sein Dienst war geprägt von Bürgernähe. Auch wenn es den Dorfgendarm alter Prägung nicht mehr gibt, der Wunsch nach einer bürgernahen Polizei ist bis heute geblieben. Ein wesentlicher Teil dieser von der Polizei dokumentierten Bürgernähe ist die Aufgabe des Bezirksbeamten. In einem ausgewählten Dienstbezirk sorgt er für Sicherheit und Ordnung, ist aber auch Ansprechpartner für die dort lebenden Menschen. Häufig wird der Bezirksbeamte mit dem Dorfgendarmen aus früheren Zeiten verglichen. Die Tätigkeit des Dorfgendarmen ist mit den heutigen Aufgaben eines Bezirksbeamten jedoch nicht mehr vergleichbar. Das Aufgabenspektrum eines modernen Bezirksbeamten hat sich wesentlich gewandelt, es hat an Umfang zugenommen. Der Bezirksbeamte ist, auch durch ein verändertes Rollenverständnis innerhalb der Polizei, im Bereich der Dienstleistung tätig. Er ergänzt den allgemeinen motorisierten Streifendienst und sammelt Informationen. Seine ureigenste Aufgabe ist die Kontaktaufnahme und -pflege mit Personen, Personengruppen und Institutionen. Hiermit soll eine Steigerung der polizeilichen Präsenz und folglich ein erhöhtes Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung erreicht werden. Aus diesem Grund führt der Bezirksbeamte seinen Außendienst regelmäßig zu Fuß durch. Es finden zu festgelegten Zeiten Sprechstunden statt, in denen der Bezirksbeamte in einem zentral gelegenen Büro in seinem Dienstbezirk erreichbar ist. Dort führt er auch Vernehmungen durch, nimmt Anzeigen entgegen und erspart so den Bürgern den Weg zur Polizeidienststelle. Auch bei nichtpolizeilichen Angelegenheiten wird er den Fragestellern weiterhelfen. So hat er sein Ohr ganz nahe am Bürger. Aus diesem Grund ist es auch von Vorteil, dass der Bezirksbeamte häufig in seinem Dienstbezirk wohnt und dementsprechend auch über gute Ortskenntnis verfügt, was seine Kompetenz erhöht. Diese Kompetenz wird noch dadurch verstärkt, dass es sich bei Bezirksbeamten um erfahrene Beamte mit besonderer fachlicher und persönlicher Eignung handelt. Die Tätigkeit eines Bezirksbeamten ist im Hinblick auf die polizeiliche Aufgabenzuweisung von ganz besonderer Bedeutung. Es handelt sich um eine außergewöhnlich umfangreiche, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe, deren ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und somit dem Allgemeinwohl dient. Der Bezirksdienst ist eine nicht mehr wegzudenkende Einrichtung einer modernen Polizei.
| Kontakt
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr Ansprechpartner | ||||||||||||||||||||||||