VerwaltungAufgaben der Verbandsgemeindeverwaltung Die von der Verbandsgemeinde wahrzunehmenden Aufgaben gliedern sich in:
Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören im wesentlichen die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben, der Brandschutz und die technische Hilfe, die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung. Ferner obliegt der Verbandsgemeinde die Flächennutzungsplanung. Die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden führt die Verbandsgemeindeverwaltung in deren Namen und in deren Auftrag durch, wobei sie an die Beschlüsse der zehn Ortsgemeinderäte und an die Entscheidungen der zehn Ortsbürgermeister gebunden ist. Die Verwaltungsgeschäfte umfassen schwerpunktmäßig:
Die Verwaltung ist in folgende Abteilungen gegliedert:
Die konkreten Verwaltungsgeschäfte mit Zuständigkeiten können Sie unserem Bürgerinformationssystem entnehmen. | Kontakt
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