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Neue Förderprogramme für den Tourismus in Rheinland-Pfalz
Sonderprogramm Gastgewerbe
Antragsberechtigt für das Sonderprogramm Gastgewerbe sind kleine und mittlere Unternehmen, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten. Neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.
Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Ein Informationsblatt zum Sonderprogramm Gastgewerbe können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_3/Tourismus/Infoblatt_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf