Schöffenwahl 2023

Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

In diesem Jahr sind durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht Bingen wieder die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen.

Gesucht werden in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen insgesamt 14 Frauen und Männer, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Unsere Ortsgemeinden haben mindestens die nachfolgende Anzahl von Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen:

Ortsgemeinde Aspisheim

Ortsgemeinde Badenheim

Ortsgemeinde Gensingen

Ortsgemeinde Grolsheim

Ortsgemeinde Horrweiler

Ortsgemeinde St.Johann

Ortsgemeinde Sprendlingen

Ortsgemeinde Welgesheim

Ortsgemeinde Wolfsheim

Ortsgemeinde Zotzenheim

1 Person

1 Person

3 Personen

1 Person

1 Person

1 Person

3 Personen

1 Person

1 Person

1 Person

Schöffen sind ehrenamtliche „Laienrichter“ am Amts- und Landesgericht, die zwar nicht unbedingt Rechtskenntnisse, aber „gesunden Menschenverstand“ haben müssen, also Verstand und Lebenserfahrung.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und- wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.04.2023 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Krämer,  Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, unter der Ruf-Nr. 06701-201-132, oder per E-Mail unter wahlen@vg-sg.de. Ein Formular hierzu kann Ihnen zugesandt oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.05.2023 an das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen, Frau Butz (butz.sabrina@mainz-bingen.de). Bewerbungsformulare sind im Internet (www.mainz-bingen.de/verwaltung/oeffentliche-Ausschreibungen) abrufbar.