Neue EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit Anfang Oktober 2025 setzen die Banken die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen um. Das bedeutet: Der von Ihnen angegebene Empfängername wird mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des Empfängerkontos abgeglichen.

Nur wenn eine möglichst vollständige Namensübereinstimmung vorliegt, wird die Überweisung von der Bank akzeptiert und durchgeführt. Andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Bitte achten Sie daher bei Überweisungen an die Verbandsgemeindeverwaltung auf die genaue Schreibweise der Empfängerangaben.
Die korrekten Informationen lauten:

Verbandsgemeinde-Sprendlingen-Gensingen

Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
IBAN: DE70 5605 0180 0035 0080 02 

oder

Bankinstitut: Volksbank Darmstadt-Mainz
IBAN: DE25 5519 0000 0006 8720 14

 

Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen A.ö.R.

Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
IBAN: DE87 5605 0017 0719 11 

oder 

Bankinstitut: Volksbank Darmstadt-Mainz
IBAN DE26 5519 0000 0842 0220 14

 Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindekasse selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindekasse

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