- Rathaus
- Einrichtungen
- Jugendpflege
- VG Werke AöR
- Feuerwehren
- Klimaschutz & Nachhaltigkeit
- Schulen und Bildung
- Kindertagesstätten
- Kita "Rappelkiste" Aspisheim
- ev. Kita "Appelbachspatzen" Badenheim
- ev. Kita "Morgensonne" Gensingen
- Kita "Sternschnuppe" Gensingen
- Naturkindergarten Gensingen
- Kita "Kleine Strolche" Grolsheim
- Kita "Kunterbunt" Horrweiler
- Kita "Sonnenschein" St. Johann
- ev. Kita Sprendlingen
- Kita "Blaues Haus" Sprendlingen
- kath. Kita Sprendlingen
- kath. Kita Welgesheim
- Kita Wolfsheim
- Erleben
- Feedback Barrierefreiheit
7. Projektaufruf der LAG Rheinhessen gestartet
180.000 Euro für innovative Ideen
Mit LEADER-Unterstützung können Sie die Region Rheinhessen aktiv gestalten! Dafür stellt die LAG Rheinhessen im aktuellen Förderaufruf 180.000,00 Euro für die Bezuschussung innovativer Ideen bereit.
Anforderungen an die Projektidee –
Wichtig ist, dass…
• der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet liegt.
• die Idee in die Entwicklungsstrategie der Region passt.
• die Idee möglichst viele Punkte bei den Auswahlkriterien erreicht.
• die Projektskizze bis zum 30. September 2026 in Form eines Projektsteckbriefs eingereicht wird.
• mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde.
Wer kann einen Antrag stellen und von der Förderung profitieren?
• Privatpersonen (30 oder 40 % der Nettogesamtkosten)
• Öffentliche Träger (60 oder 70 % der Bruttogesamtkosten)
• Gemeinnützige Vereine und Organisationen (50 oder 75 % der Bruttogesamtkosten)
Wie läuft das zweistufige Antragsverfahren ab?
1. Kontaktaufnahme zur LAG-Geschäftsstelle: Erstes Beratungsgespräch zur Einschätzung, ob die Projektidee zu den Entwicklungszielen der LAG Rheinhessen passt.
2. Ausarbeitung der Projektskizze in Form eines Projektsteckbriefes und Einreichung bis zum 30. September 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle.
3. Prüfung der Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle: Bewertung anhand der Auswahlkriterien und Projektauswahl durch den Vorstand der LAG Rheinhessen. Die Auswahlentscheidung erfolgt im Wettbewerbsverfahren.
4. Bei positivem Auswahlbeschluss: Einreichung eines Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, ADD) innerhalb von drei Monaten. Die LAG-Geschäftsstelle steht den Projektträgern begleitend bei der Zusammenstellung der Anlagen zur Seite. Die Einreichung des Antrags erfolgt über die Geschäftsstelle.
5. Nach Abschluss der formellen Prüfung durch die ADD und dem Erhalt des Zuwendungsbescheids kann das Projekt in die Umsetzung starten!
Alle Infos im Überblick
- Datum des Aufrufes: 10.08.2026
- Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe: 30.09.2026
- Projekt-Pitch: 21.10.2026
- Voraussichtlicher Auswahltermin: 02.11.2026
- Einreichfrist für den Förderantrag bei der ADD: 02.02.2027
- Themenbereiche, für die Anträge gestellt werden können: Alle Handlungsfelder der LILE Rheinhessen 2023 – 2029
Höhe des Mittelplafonds, der für diesen Aufruf zur Verfügung steht: 183.375,08 Euro (davon bis zu 133.375,08 Euro ELER-Mitte). Die Landesmittel stehen unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz
- Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Rheinhessen: www.rheinhessen.de/verfahren
Adresse für Projekteinreichungen und Rückfragen:
Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de
Alle Informationen zum Aufruf finden Sie auch auf der Webseite www.lag-rheinhessen.de.
Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positiven Auswahlbeschluss der Lokalen Aktionsgruppe grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führt.
(Quelle: LAG Rheinhessen)
