Förderprogramme energetische Sanierung

Förderprogramme energetische Sanierung

Stand: 01.05.2024

Wichtig: Bitte beachten Sie vor Maßnahmenbeginn die jeweiligen geltenden Richtlinien der Förderprogramme, die Anforderungen an die Förderfähigkeit und das Antragsverfahren! 


1) Förderprogramm der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen



Die folgenden Förderprogramme stammen von anderen Stellen. Die Auflistung dient als eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Förderbedingungen und Antragsverfahren!

2) Bundesförderung für effiziente Gebäude

2.1) KfW: Heizung

KfW-Zuschuss für Heizungsförderungen mit einer Grundförderung von 30 % und einer Höchstförderung von 70 % (auf max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit)
KfW-Ergänzungskredit zur Heizungsförderung von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit

2.2) KfW: Sanierung

KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Komplettsanierung zum Effizenthaus (Stufe 85 oder besser) sowie für den Kauf eines frisch sanierten Effizenzhauses.

2.3) BAFA: Einzelmaßnahmen

  • An der Gebäudehülle (15-20%)
  • Anlagentechnik (außer Heizung) (15-20%)
  • Umbau, Errichtung, Erweiterung eines Gebäudenetzes (30-70%)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (15-20%)
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseanlagen (50%)
  • Fachplanung und Baubegleitung (50%)

BAFA - Förderprogramm im Überblick
BAFA - Informationen zur Antragstellung

2.4) BAFA: Energieberatung für Wohngebäude

BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude in Höhe von 80% auf max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern



3) Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung können 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig sein. Nicht kombinierbar mit der BEG-Förderung! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über diese Fördermglichkeit.

Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html 

Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html



4) Förderprogramm des Landkreises Mainz-Bingen 

Der Landkreis Mainz-Bingen fördert unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. 



5) Förderprogramm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 

Die ISB vergibt zinsgünstige Darlehen zum Teil mit Tilgungszuschüssen für den Kauf oder die Modernisierung von Wohngebäuden.  

Förderprogramm Modernisierung selbst genutzten Wohnraums 505 

  • Darlehen mit Tilgungszuschuss 
  • Förderung von baulichen Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum u.a. in den Bereichen energetische Sanierung, Gebrauchswert von Wohnraum nachhaltig erhöhen oder Barrierefreiheit 
  • Gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden 

Förderprogramm Modernisierung selbst genutzten Wohnraums 505

Förderprogramm Förderung von selbst genutztem Wohnraum 501, 502, 503 

  • Darlehen mit Tilgungszuschuss 
  • Förderung für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum bei dem der Effizienzhausstandard 55 (BEG) erreicht wird
  • Gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden 

Förderprogramm Förderung von selbst genutzten Wohnraums 501, 502, 503

Weitere Förderprogramme der ISB sind hier zu finden: https://isb.rlp.de/wohnen/uebersicht.html



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Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme der Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und Landkreis eventuell nicht im Fördermittelkompass und Fördermittelcheck aufgelistet sind.