Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

Klimaschutzkonzept

Mit dem Ziel, den Strombedarf in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen bis zum Jahr 2018 aus regenerativer Energiegewinnung vor Ort zu decken, beschloss der Verbandsgemeinderat die Aufstellung eines Klimaschutz- und Energiemanagementkonzeptes.

Die seit Jahren weiter stark gestiegenen Preise für Benzin, Heizöl und Strom, die Abhängigkeiten von den großen Förderländern und zunehmende internationale Auseinandersetzungen über Energiereserven und Transportwege lassen erwarten, dass

  • die Sicherung der Energieversorgung
  • die Verringerung der Abhängigkeit von endlichen Energieträgern
  • auch für Bezieher von unterdurchschnittlichen oder durchschnittlichen Einkommen bezahlbar bleibende Energiekosten

über Jahrzehnte Ziele mit hoher Priorität bleiben.
Unter dem Aspekt der weltweit erkannten Notwendigkeit global zu denken und lokal zu handeln wird das Klimaschutz- und Energiemanagementkonzept der Verbandsgemeinde hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. 

1.)  Ziele

a) Zielsetzung des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Im Fokus der Nationalen Klimaschutzinitiative stehen Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. Die Förderprogramme und Einzelprojekte sollen verfügbare klimafreundliche Technologien gezielt voranbringen, zukunftsweisende Klimaschutztechnologien anhand von Modellprojekten demonstrieren und verbreiten sowie Hemmnisse, die die Umsetzung von Klimaschutzschutzmaßnahmen bisher verhindert haben, identifizieren und abbauen.

Die nationale Klimaschutzinitiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels. Die Bundesregierung hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40 % zu senken. Dafür hat das Kabinett am 5. Dezember 2007 das “Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung” (IEKP) beschlossen.

Perspektivisch will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen allgemeinen Förderrahmen zur Markteinführung und -durchdringung von Klimaschutztechnologien erarbeiten und der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegen.

b) Zielsetzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Das Thema Klimaschutz ist eine der herausragenden Aufgaben der Zukunft. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zum Ziel gesetzt, ihren Strombedarf bis 2018 aus regional verfügbaren regenerativen Energien zu decken. Dies geht aus dem Beschluss des Rates der Verbandsgemeinde vom 29.09.2008 hervor. Die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und die folgende Konzeptumsetzung wird die Erreichung dieses Zieles ermöglichen. Dabei ist die kontinuierliche Umstellung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zu einer „Null-Emissions-Verbandsgemeinde“ prioritäres Ziel. Zur Erreichung dieses Zustands sind Einspar-, Suffizienz- und Effizienzmaßnahmen sowie eine deutliche Steigerung regenerativer Energien zur Deckung des Energiebedarfs bis auf 100% im stationären Bereich, die Schwerpunkte bei der Bearbeitung. Neben dem ökologischen Hintergrund ist der Aspekt der regionalen Wertschöpfung und Wirtschaftsförderung ein weiterer Grund zur Umgestaltung der Energieversorgung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Grobe Schätzungen zeigen, dass im Jahr 2005 bereits Gelder in Höhe von über 10 Mio. Euro aus der Verbandsgemeinde durch den Erwerb fossiler Energieträger abgeflossen sind. Durch die seit 2005 weiter gestiegenen Energiepreise hat sich diese Situation weiter verschärft. Trotz derzeit gesunkener Preise für fossile Energieträger, ist zukünftig zu erwarten, dass sich Jahr für Jahr der anfallende Betrag für die Verbandsgemeinde deutlich weiter erhöhen wird, solange keine alternativen Systeme zur Energiebereitstellung integriert werden.

Aus diesem Grund soll konzeptionell erarbeitet werden, wie sich das Gebiet der Verbandsgemeinde möglichst zu 100% aus den regionalen Potenzialen nachhaltig und klimaverträglich mit Energie versorgen kann. Grundlage eines solchen Konzeptes soll deshalb ein ganzheitlicher, systemischer Ansatz sein. um die Verbandsgemeinde dauerhaft zu einer Null-Emissions-Verbandsgemeinde zu entwickeln.

c) Bezug des Vorhabens zu förderpolitischen Zielen

Durch ein integriertes Klimaschutzkonzept (Masterplan “Null-Emissions-Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen”) soll, auf der Basis vorhandener Potenziale und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, ein Weg entwickelt werden, wie das Gebiet der Verbandsgemeinde im stationären Bereich langfristig das Ziel “Null Emission” bei gleichzeitiger Steigerung des regionalen Mehrwerts erreichen kann. Mit dieser Strategie leistet das Projekt einen wesentlichen Beitrag zu den klima-politischen Zielen der Bundesregierung. Bei der Entwicklung einer Null-Emissions­Verbandsgemeinde steht nicht nur die Verringerung der CO2-Emissionen durch den Einsatz regionaler regenerativer Ressourcen im Vordergrund, sondern auch der effiziente Einsatz von Energie und innovative regionale Managementstrukturen zur Optimierung bestehender Prozesse und Systeme. Insgesamt verfolgt das Projekt das Ziel, nicht kurzfristig eine oder mehrere Maßnahmen umzusetzen, sondern Strukturen zu schaffen, welche dauerhaft, im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, das System Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen optimieren und mit dem Ziel „Null-Emission“ ständig weiterentwickeln.

d) Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele

Das integrierte Klimaschutzkonzept („Masterplan“) der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist dem Bereich der angewandten Forschung zuzuordnen und in zwei grundlegende Schwerpunkte unterteilt:

  • Potenzialanalyse für die Senkung der CO2 Emissionen
  • Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes

Die Potenzialanalyse für die Senkung der CO2-Emissionen soll in unterschiedlichen Untersuchungs-tiefen alle Gebäude-Cluster (öffentliche Gebäude, Gewerbe/ Industrie, Wohngebäude etc.) im Verbandsgemeindegebiet hinsichtlich der Ausführung von Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Beleuchtung, technische Anlagen und Heiztechnik) sowie des Einsatzes regional verfüg­barer regenerativer Energien (Biomasse, Solarenergie, Wärmepumpen usw.) oder der Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW zur Energieerzeugung) betrachten.

Aufbauend auf den Analysen soll unter Einbindung der regionalen Akteure die Strategie- und Projektentwicklung, welche in einem Katalog kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zusammengeführt wird, erfolgen. Ergänzt durch ein Konzept zur langfristigen Organisation und Umsetzung ist aus diesen Teilen der Masterplan „Null-Emissions-Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen“ zu erstellen.

2.) Förderung  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat für die Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Zuwendungsbescheid vom 29.05.2009 einen Zuschuss in Höhe von 181.780,— € bewilligt. Dies entspricht einer Förderhöhe von 80 % (Förderkennzeichen 03KS0369).

Die administrative Abwicklung erfolgt über Projektträger Jülich (PTJ) Geschäftsbereich Umwelt (UMW), – Klimaschutzinitiative – ,Forschungszentrum Jülich GmbH, Berlin

3.) Auftragnehmer 

Nach erfolgter Ausschreibung (Auflage des Förderbescheides) wurde der Auftrag an IfaS, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement, Fachhochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld erteilt.

4.) Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

5.) Konzeptkosten / Honorar

Die an IfaS zu zahlenden Projektkosten belaufen sich gem. des Submissionsergebnisses auf 227.226 € einschl. MWSt und Nebenkosten vereinbart. Nach Abzug der Förderung verbleibt ein Eigenanteil der VG in Höhe von 45.446 €.

6.) Vertraglicher Leistungsumfang

IfaS schuldet der VG als Auftragnehmer ein den Förderrichtlinien des BMUentsprechendes und anerkennungsfähiges integriertes Klimaschutzkonzept für den Bereich der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, das für die Umsetzungs- und Realisierungsphase des zweistufigen Verfahrens die Grundlage/ Voraussetzung bildet und es ermöglicht, einen begründet aussichtsreichen weiteren Förderantrag einzureichen.

7.) Vergebene Planungsaufgaben

1. Projektmanagement

2. Ist-Analyse (Bestandsaufnahme)

  • Akteursanalyse
  • Bedarfsanalyse ( Wärme-/Kältebedarf und Strombedarf)

*CO2-Emissionen (Ist-Bilanz)

3. Potenzialanalyse

  • Biomasse
  • Fotovoltaik
  • Solar-Luft
  • Solarthermie
  • Wind/ Wasserkraft
  • Abwasser
  • Geothermie

4. Projekt- und Strategieentwicklung

5. Öffentlichkeitsarbeit

6. Dokumentation

8.) Fristen

Für die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes durch den AN sind folgende Fristen vereinbart:

Beginn : IfaS hat Arbeiten und Grundlagenermittlungen unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen
Ende : 31.05.2010, verlängert bis 31.08.2010

9.) Vertragliche Zusatzvereinbarungen

Die in der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zusammengeschlossenen drei Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und Alzey-Worms beabsichtigen ebenfalls, beim IfaS-Institut ein integriertes Klimaschutz zu beauftragen. Im Falle der entsprechenden Förderung durch das BMU und der Beauftragung des IfaS-Institutes sind die Leistungen und Honorare des von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beauftragten integrierten Klimaschutzkonzeptes entsprechend zu verrechnen.

10. ) Anschlussförderung

Ziel des Anschlussvorhabens ist durch Fortführung der begonnen Maßnahmen im öffentlichen Bereich weitere Emissionsminderungen zu erreichen. Im privaten Sektor werden durch stetige Beratungsangebote der kommunalen Energieagentur unter Einbindung eigener Förderprogramme weitere Impulse zu Effizienztechnologien und Energieeinsparungsmaßnahmen gesendet. Durch Netzwerkbildung werden Gewerbetreibende zusammengeführt und gelungene Beispiele dargestellt sowie E-Bürger-Carsharings-Möglichkeiten gemeinsam mit der Verwaltung angeboten.

11.) Projektpartner und Fördermittelgeber

  • Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  •  Projektträger Jülich
  • Institut für angewandtes Stoffstrommanagement

Gesamtausgaben: 100.000€ (inkl. Personalkosten)
Eigenanteil: 60.000€
Förderquote: 40 %

Förderkennzeichen 03KS2433-1
Beginn des Vorhabens laut Zuwendungsbescheid: 01.04.2015
Tatsächlicher Beginn des Vorhabens: 01.04.2015
Geplantes Ende des Vorhabens laut Zuwendungsbescheid: 31.03.2017
Tatsächliches Ende des Vorhabens: 30.06.2016
Fortführung der Tätigkeiten des Klimaschutzmanagers, Ersteinstellung 01.11.2011