- Rathaus
- Verbandsgemeinde
- Aktuelles
- Lieferservice in der VG
- Notruf
- Amtsblatt Onlinausgabe
- Amtsblatt Artikel einreichen
- Bekanntmachungen, Nachrichten & Mitteilungen
- Stellenangebote
- Ausschreibungen
- Offenlegungen
- Umlegungsverfahren
- VG-SG Aktuell
- Dorffunk
- Berichterstattung in den Medien Hilfe für Boratyn
- Hilfe für die Ukraine
- In Anspruch genommene Förderungen der Verbandsgemeinde
- Bürgermeister & Beigeordnete
- Ortsbürgermeister
- Bürgerbeteiligung
- Beauftragte
- Einwohnerstatistik
- Satzungen
- Geschäftsordnungen
- Haushalt
- Gremien
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Aktuelles
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Ortsgemeinden
- Verbandsgemeinde
- Einrichtungen
- Jugendpflege
- VG Werke AöR
- Feuerwehren
- Energieagentur
- Schulen und Bildung
- Kindertagesstätten
- Webseite Kita "Rappelkiste" Aspisheim
- Webseite ev. Kita Badenheim
- Webseite ev. Kita "Morgensonne" Gensingen
- Webseite Kita "Sternschnuppe" Gensingen
- Webseite Naturkindergarten Gensingen
- Webseite Kita "Kleine Strolche" Grolsheim
- Webseite Kita "Kunterbunt" Horrweiler
- Kita "Sonnenschein" St. Johann
- Webseite Kita Sprendlingen
- Webseite Kita "Blaues Haus" Sprendlingen
- Webseite kath. Kita Sprendlingen
- Webseite kath. Kita Welgesheim
- Webseite Kita Wolfsheim
- Erleben
Vereine eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig. Das heißt, er kann noch nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Dies hat für die im Namen des Vereins handelnden Personen Folgen. Ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, haften Sie beispielsweise als Vorsitzender oder Vorsitzende bei Geschäften für den Verein mit Ihrem Privatvermögen. Rechtsfähig wird der Verein erst, wenn Sie ihn in das Vereinsregister eintragen lassen. Für Schulden haftet dann nur der Verein mit seinem Vermögen.