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Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stanislav LisowSachbearbeiter
- Frau Gudrun Remigius-HungermüllerSachbearbeiterin