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Bußgeld
Leistungsbeschreibung
Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geahndet. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.
Verwarngeld
Mit einem Verwarngeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 35 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.
Bußgeld
Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 40 Euro geahndet werden können.Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.
Achtung: Seit 2016 gilt der neue bundeseinheitliche Tatbestandskatalog.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bussgeldkatalog.net oder www.verkehrsportal.de.Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.
Rechtliche Grundlagen
§ 24 Straßenverkehrsgesetz
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Stand 2016)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stanislav LisowSachbearbeiter
- Frau Gudrun Remigius-HungermüllerSachbearbeiterin