Bußgeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geahndet. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.

    Verwarngeld
    Mit einem Verwarngeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 35 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.

    Bußgeld
    Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 40 Euro geahndet werden können.

    Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.

    Achtung: Seit 2016 gilt der neue bundeseinheitliche Tatbestandskatalog.
    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bussgeldkatalog.net
    oder www.verkehrsportal.de.

     

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.

     

    Rechtliche Grundlagen

    § 24 Straßenverkehrsgesetz

    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Stand 2016)


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