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Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bundestagswahl am 26. September 2021
Allgemeines
Voraussetzungen der Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland - eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
3. nicht nach § 13 BWG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus können auch Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes Wahlberechtigt sein, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich, per Fax, per E-Mail (wahlen@vg-sg.de) oder über das Onlineverfahren OLIWA beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Der Online-Wahlscheinantrag über OLIWA ist möglich vom 23.08.2021, 12.00 Uhr bis 21.09.2021, 23.00 Uhr. Im Übrigen ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zulässig bis 24.09.2021, 18.00 Uhr. Bei nachgewiesener Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.
Die Wahlbenachrichtigungen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen werden voraussichtlich am 03.09.2021 zugestellt.
Bei einem schriftlichen Antrag bitten wir Sie, den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden oder folgendes Formular (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen).
Folgende Angaben sind für die Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen erforderlich: ·
- Familienname, Vornamen
- Tag der Geburt
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Unterschrift (bei schriftlichem Antrag)
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Von einer persönlichen Abholung bitten wir, Abstand zu nehmen.
Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl 2021
Ein umfassendes Online-Angebot zur Bundestagswahl am 26.09.2021 hat der Bundeswahlleiter auf der Seite www.bundeswahlleiter.de zusammengestellt.
Für Wahlberechtigte gibt es an dieser Stelle unter anderem Information über die Strukturen der Wahlkreise und umfassende Informationen für Deutsche im Ausland.
Alle Formulare, Vordrucke und Information zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Internetangebot des Landeswahlleiters
Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 hat der Landeswahlleiter seinen Internetauftritt www.wahlen.rlp.de aktualisiert.
Dort gibt es u.a. eine Broschüre zur Zusammensetzung und Struktur der Bundestagswahlkreise in Rheinland-Pfalz.
Bekanntmachungen
- Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 206
- Ergänzende Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen des Kreiswahlleiters 206
- Zulassung Kreiswahlvorschläge - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 206
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen