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Bürgermeisterwahl
Bürgermeisterwahl am 22. April 2018
Am Sonntag, dem 22. April 2018, findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 6. Mai 2018, durchgeführt.
Bekanntmachungen
- Stellenausschreibung der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters
- Bekanntmachung des Tages der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der VG Sprendlingen-Gensingen und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Briefwahl
Am 22.04.2018 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen statt. Wahlberechtigte, die nicht im Wahllokal wählen wollen, können vorab per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Hierzu benötigen sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann persönlich bei der VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen erfolgen oder schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail durch einen formlosen schriftlichen Antrag. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Das Briefwahlbüro ist während der allgemeinen Öffnungszeiten besetzt.
Für die Beantragung kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vordruck verwendet werden. Folgende Angaben sind für die erfolgreiche Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen immer erforderlich:
Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Zusätzlich bietet die VG-Verwaltung auf ihrer Homepage www.sprendlingen-gensingen.de die Möglichkeit an, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Hier gelangen sie zum Online-Briefwahlantrag.