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Bundestags- und Landratswahl 2025

Bundestags- und Landratswahl 2025


Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 23.02.2025 und einer eventuellen Stichwahl am 16.03.2025

 

Allgemeines

 Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

 Zeitgleich zur Bundestagswahl wird im Landkreis Mainz-Bingen die Wahl zur Landrätin/zum Landrat durchgeführt. Die etwaige Stichwahl wurde auf den 16.03.2025 terminiert.

 Wer darf wählen?

 Ihre Stimme abgeben dürfen

  1. bei den Bundestagswahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und
  2. bei den Landratswahlen alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
  3. die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet,
  4. seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im jeweiligen Wahlgebiet, also in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagwahl bzw. im Landkreis Mainz-Bingen für die Landratswahl besitzen oder sich sonst dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

Information über die Wahlen (die Wahlbenachrichtigung)

 Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte, die bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte bis zum 07.02.2025 zur Überprüfung des Stimmrechts an:

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Wahlamt
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Tel.: 06701/201-129
E-Mail:
Wahlen@vg-sg.de

 Möchten Sie Briefwahlunterlagen beantragen?

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen beantragen:

  • persönlich
  • schriftlich. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
  • Per Fax: 06701/201-9129
  • Per E-Mail: wahlen@vg-sg.de
  • Online: über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den Link https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=82

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum 
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet grundsätzlich am Freitag, 21.02.2025 um 15.00 Uhr, im Falle einer Stichwahl für die Landratswahl am 14.03.2025, 15.00 Uhr.

Am Wahlsonntag, 23.02.2025 bzw. im Falle einer Stichwahl am 16.03.2025) von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen werden.

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse der Bundestagswahl am Wahlabend erhalten Sie auf der Seite www.wahlen.rlp.de sowie für die Landratswahl unter www.mainz-bingen.de.