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Europa- und Kommunalwahlen
Europa- und Kommunalwahlen, am 26.05.19
Am Sonntag, 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Kreistages, des Verbandsgemeinderates, aller 10 Ortsgemeinderäte und die Ortsbürgermeisterinnen bzw. Ortsbürgermeister aller 10 Ortsgemeinden.
Europawahl
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Informationsvideo von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Link
Weitere Informationen finden Sie hier: Internetseite des Bundeswahlleiters
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung haben, also in der Gemeinde, in der Verbandsgemeinde oder im Landkreis. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Landrätin der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU in das Wählerverzeichnis
- Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der EU zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für Kommunalwahlen am 26.05.2019