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Kommunalwahlen

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung hat – also in der Gemeinde, Verbandsgemeinde oder im Landkreis.

Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

Die Kommunalwahlen finden in Rheinland-Pfalz immer zeitgleich mit den Europawahlen statt. An diesem Tag werden in den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen die kommunalen Vertretungen sowie teilweise Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher neu gewählt.

Mit der Teilnahme an der Kommunalwahl können Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen nehmen und somit das politische Geschehen vor Ort mitgestalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landwahlleiters Rheinland-Pfalz.


Wahlergebnisse 2024



Weitere Informationen zu Wahlen und Wahlergebnissen in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters: wahlen.rlp.de

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