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Einblicke in die kommunale Wärmeplanung
Einblicke in die kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung setzt sich aus drei Dimensionen zusammen:

Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Im Dezember 2024 startete die kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhielt das Unternehmen EWR Climate Connection den Zuschlag und wird die Planung federführend umsetzen.
Die Wärmewende ist ein zentraler Schritt, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und unsere Energieversorgung zukunftssicher zu gestalten. In der VG Sprendlingen-Gensingen möchten wir zusammen mit Ihnen die Weichen für eine klimafreundliche und nachhaltige Wärmeversorgung stellen. Unser Ziel: fossile Energieträger schrittweise durch umweltfreundliche und erneuerbare Alternativen ersetzen.
Mit der Einführung des überarbeiteten Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die jeweils am 1. Januar 2024 in Kraft traten, stehen deutsche Gemeinden und Städte vor der Herausforderung, bis 2045 ihr Wärmesystem zu dekarbonisieren. Alle deutschen Gemeinden sind dazu verpflichtet, bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung (kWP) zu erstellen. Die kWP dient als strategisches Instrument, das den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Energieversorgern Aufschluss über die zukünftige Wärmeversorgung gibt. Dazu erfolgt die Erstellung eines Wärmeplans, der die strategische Entwicklung anhand einer Roadmap inklusive Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität im Wärmesektor umfasst.
Die kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wird in einem Zeitraum von 12 Monaten, von Dezember 2024 bis Dezember 2025 fertiggestellt. An der Erstellung sind die Verbandsgemeinde, die EWR Climate Connection GmbH, Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und greenventory GmbH beteiligt.
Einblicke in die kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der die zukünftige Wärmeplanung innerhalb einer Kommune beschreibt. In diesem Rahmen wird ein kommunaler Wärmeplan erstellt, der in Berichtform den Weg zur Klimaneutralität im Wärmesektor aufzeigt. Dieser zeigt einen Handlungsleitfaden für die Umstellung von fossilen auf regenerative Heizsysteme auf. Zudem wird ein strategischer Plan und Maßnahmen zur Reduzierung CO₂-Emissionen im Wärmesektor abgeleitet. Dabei liegt der Fokus auf Wärmeversorgungsquellen, die einen CO₂-Ausstoß vermeiden und gleichzeitig eine finanzierbare Alternative zu bisherigen Öl- oder Gasheizung bieten.
Das Hauptziel der Wärmeplanung ist es, fossile Brennstoffe durch umweltfreundliche Alternativen wie Geothermie, Solarthermie, Biomasse oder Abwärmenutzung zu ersetzen und gleichzeitig den Energieverbrauch insgesamt zu senken. Kommunen schaffen so nicht nur die Grundlage für eine nachhaltige Wärmeversorgung, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und zur Steigerung der Lebensqualität vor Ort.
Phasen der kommunalen Wärmaplanung
Ergebnisse der Bestandsanalyse:
Die Grafiken zeigen den aktuellen Heizungsmix, die Treibhausgas-Bilanz sowie den Stand der Gebäudeeffizienz (GEG). Diese Grundlagen helfen uns, gezielt Maßnahmen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu planen.
Heizsystem
Die verbauten Heizsysteme setzen sich aus vorwiegend Gas- und Ölkessel zusammen. Dies bedeutet, dass etwa 80 % der Systeme bis 2044 ein Heizungstausch bevorsteht.
Es gelten folgende Regelungen beim Heizungstausch nach GEG § 71 – unabhängig von der
kommunalen Wärmeplanung:
- Neue Heizungen müssen ab 2028 grundsätzlich 65 % erneuerbare Energien nutzen.
- Beim Heizungstausch gilt eine Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren, in der noch eine nicht 65-%-fähige Heizung
betrieben werden darf - Wenn ein Wärmenetz verbindlich geplant ist und ein Anschlussvertrag vorliegt, darf eine Übergangsheizung bis zu 10 Jahre betrieben werden.
- Öl- und Gasheizkessel dürfen in der Regel maximal 30 Jahre betrieben werden.
- Der fossile Betrieb von Heizkesseln ist spätestens bis zum 31.12.2044 einzustellen.
- Von der 30-Jahres-Austauschpflicht ausgenommen sind: Niedertemperatur- und Brennwertkessel, Heizkessel mit unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung, Fossile Komponenten von Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybrid)
- In selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits am 01.02.2002 im Eigentum waren, besteht keine Austauschpflicht, solange kein Eigentümerwechsel stattfindet. Nach einem Eigentümerwechsel muss der neue
Eigentümer einen alten, austauschpflichtigen Heizkessel innerhalb von 2 Jahren ersetzen.
Treibhausgasemissionen
Die folgende Grafik zeigt die jährlichen Treibhausgasemissionen, aufgeteilt nach Wirtschaftssektoren. So wird sichtbar, welche Bereiche den größten Anteil am Gesamtausstoß haben und wo besonders wirksame Klimaschutzmaßnahmen ansetzen können. Insgesamt belaufen sich die Emissionen auf 39,6 kt pro Jahr. Insgesamt werden 39,6 kt/Jahr ausgestoßen. Der größte Anteil entfällt auf Privates Wohnen mit 73,8 % (29,2 kt/Jahr). Danach folgen Gewerbe/Handel/Dienstleistungen mit 13,6 % (5,4 kt/Jahr), Industrie und Produktion mit 7,8 % (3,1 kt/Jahr) und öffentliche Bauten mit 4,9 % (1,9 kt/Jahr). Insgesamt dominiert also klar der Bereich Wohnen die Emissionsbilanz.
Gebäudebestand
Die GEG-Effizienzklassen beschreiben den energetischen Zustand eines Gebäudes anhand seines Energiebedarfs oder –verbrauchs. In der Verbandsgemeinde finden sich überwiegend Gebäude der Effizienzklassen C und D wieder.
Ziel sollte es sein, dem Standard von mindestens B zu entsprechen. Dies würde bedeuten, dass an etwa Dreiviertel der Gebäude Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.
Ergebnisse der Potenzialanalyse:
Die folgende Einschätzung fasst die zentralen Potenziale und Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche
Wärme- und Energieversorgung in der VG Sprendlingen-Gensingen zusammen.
- Der Wärmebedarf könnte größtenteils gebäudenah gedeckt werden
- Mit oberflächennaher Geothermie könnte man den gesamten Wärmebedarf der VG Sprendlingen-Gensingen
decken - Es liegen große Potenziale auf den Freiflächen und Dächern für PV-Anlagen und Solarthermie vor
- Aufgrund der ländlich geprägten Struktur sind ebenfalls Flächenpotenziale in der VG Sprendlingen-Gensingen
vorhanden - Denkmalschutz muss in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden
- Biomasse, Tiefengeothermie sowie Flusswärme sind nicht umfangreich genug vorhanden und Gewerbe zeigt keine Potenziale industrieller Abwärme. Abwärme aus Abwasser haben VG-Werke geprüft und es liegen keine umsetz-
baren Potenziale vor
Durch das Anklicken der folgenden Grafiken werden die Grafiken Potenziale der Wärmeerzeugung und Potenziale der Stromerzeugung in einer lesbaren Größe dargestellt.
Zielbild für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen:
Basierend auf den Potenzialen wurden sogenannte Transformationsziele festgelegt. Diese Ziele beschreiben, wie die Wärmeversorgung im Jahr 2045 in der Verbandsgemeinde aussehen soll. In der zukünftigen Heizlandschaft werden die meisten Gebäude dezentral über ein Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen versorgt (ca. 90 %). Ca. 5 % der Gebäude werden dezentral mit Biomasse beheizt und 4,2 % der Gebäude werden zentral über einen Nah-/Fernwärmeanschluss versorgt.
Zusätzlich wurde eine Sanierungsquote von 1,6 % festgelegt, um Häuser mit einer geringen Energieeffizienzklasse auf den Stand der Energieeffizienzklassen A-D zu bringen.
Maßnahmen:
Es wurden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans identifiziert, die in den kommenden fünf Jahren, also bis zur neuen Wärmeplanung, besonders priorisiert werden.
Im Bereich der Wärmenetz-Maßnahmen sollen der Aufbau neuer sowie die Erweiterung bestehender Mikronetze an geeigneten Standorten innerhalb der Verbandsgemeinde geprüft werden. Ziel ist es, lokale Wärmebedarfe gebündelt und effizient zu erschließen und dabei erneuerbare, möglichst gebäudenahe Wärmequellen zu integrieren. Vorgesehen sind Prüfungen für folgende Netzoptionen:
- Wärmenetz Sprendlingen (Schmittstraße & angrenzende Gassen)
- Mikronetz Horrweiler
- Mikronetz Gensingen (Erweiterung am Hallenbad)
- Mikronetz Sprendlingen (Karlsmühle)
- Mikronetz Aspisheim (Gutenbornhalle)
- Mikronetz Grolsheim
- Mikronetz Sprendlingen (Gertrudenstraße)
- Mikronetz Aspisheim (Rathaus)
- Mikronetz Sprendlingen (Erweiterung: Evangelische Kindertagesstätte und Verbandsgemeinde-Gebäude)
Ergänzend zu diesen standortbezogenen Netzprüfungen werden gemeindeweit wirkende Schritte betrachtet, um die Wärmewende zu unterstützen: die Sanierung von Gebäudehüllen zur Senkung des Wärmebedarfs, der Umstieg auf
alternative Energiegewinnung und der Austausch bestehender Heizsysteme sowie eine aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung von Akzeptanz und Mitgestaltung.

Sie haben Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung?
Im Folgenden werden die häufigsten Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger gelistet, welche sich im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (kWP) stellen.
Im Folgenden werden die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz und Datenerhebung gelistet, welche sich im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (kWP) stellen.
Wer finanziert die kommunale Wärmeplanung?
Ein vom Bund gefördertes Projekt
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wird vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) über die NKI (Nationale Klimaschutzinitiative) gefördert. Die Förderung läuft unter folgenden Informationen:
- Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds
- Titel: "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen."
- Bewilligungszeitraum: 01.06.2024 - 31.12.2025
- beteiligter Partner: EWR Climate Connection GmbH
- Förderkennzeichen: 67K27195
- Ziel: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans
- Link zur Kommunalrichtlinie: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.



