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Digitaler Rechnungsversand

E-Rechnung


Leistungsbeschreibung


Seit dem 01.04.2025 ist die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich. 

Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, sind seitdem zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen Rechnungen nun in elektronischer Form ausgestellt und über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. Hiermit unterstützen Sie die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Verwaltung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen nimmt an dem zentralen Verfahren „E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz“, kurz ZRE teil. Über das E-Rechnungsportal können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung erfassen, die dann z.B. im Format xRechnung als xml-Datei weitergeleitet werden.

Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen.




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