Förderprogramme energetische Sanierung

Förderprogramme

zur energetischen Sanierung

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund, Land, Landkreis, Verbandsgemeinde sowie Ortsgemeinde, besonders in den Bereichen der energetischen Sanierung, Nutzung Erneuerbarer Energien in der Wärme- und Stromversorgung oder Neubau und Kauf von Effizienzhäusern.  

Suche nach passenden Fördermitteln

Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung oder Modernisierung planen, informieren Sie sich bei uns frühzeitig über mögliche Fördermittel. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach den für Sie passenden Fördermitteln. 


Folgende Förderprogramme können für Sie interessant sein:

Die folgende Darstellung möglicher Förderprogramme ist nicht abschließend. Bitte beachten Sie immer vor Maßnahmenbeginn die jeweiligen geltenden Richtlinien der Förderprogramme, die Anforderungen an die Förderfähigkeit und das Antragsverfahren. 


Förderprogramm der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation können in dem Jahr 2023 das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Förderprogramm zur energetischen Sanierung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen nicht angeboten werden. Die Verwaltung ist momentan in der Prüfung, inwiefern durch Inanspruchnahme anderer Mittel eine Förderung in den Bereichen angeboten werden kann. 
Falls Sie Interesse an der Förderung bspw. einer Dach- und Fassadenbegrünung oder von Maßnahmen zur energetische Sanierung durch die Verbandsgemeinde haben, wenden Sie sich gerne an nebenstehenden Kontakt und wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten zu den Fördermöglichkeiten der Verbandsgemeinde gibt.
Wir können momentan noch keine Aussage tätigen, ob, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen eine Förderung in diesem Jahr ermöglicht wird.


Förderprogramm der Ortsgemeinde Gensingen 

Bitte beachten Sie: 
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Ortsgemeinde Gensingen hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen in diesem Jahr (2023) das Förderprogramm der Ortsgemeinde Gensingen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gestrichen. Wir können aktuell noch keine Aussage tätigen, ob, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen nächstes Jahr eine Förderung ermöglicht wird.


Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 

Die ISB vergibt zinsgünstige Darlehen zum Teil mit Tilgungszuschüssen für den Kauf oder die Modernisierung von Wohngebäuden.  

Förderprogramm Modernisierung selbst genutzten Wohnraums 505 

  • Darlehen mit Tilgungszuschuss 
  • Förderung von baulichen Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum u.a. in den Bereichen energetische Sanierung, Gebrauchswert von Wohnraum nachhaltig erhöhen oder Barrierefreiheit 
  • Gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden 

Förderprogramm Modernisierung selbst genutzten Wohnraums 505

Förderprogramm Förderung von selbst genutztem Wohnraum 501, 502, 503 

  • Darlehen mit Tilgungszuschuss 
  • Förderung für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum bei dem der Effizienzhausstandard 55 (BEG) erreicht wird
  • Gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden 

Förderprogramm Förderung von selbst genutzten Wohnraums 501, 502, 503

Weitere Förderprogramme der ISB sind hier zu finden: https://isb.rlp.de/wohnen/uebersicht.html


Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden einige bisherige Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich ersetzt. Darunter fallen u.a. die Programme der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (KfW 430, 151/152, 153) und die Programme des Bafa „Anreizprogramm Energieeffizienz“, „Marktanreizprogramme zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ und „Heizungsoptimierung“.  

Die BEG fördert sowohl bei Wohngebäuden (BEG WG) als auch Nichtwohngebäuden (BEG NWG): 

  • Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses 
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus 
  • Durchführung von Einzelmaßnahmen 
  • Dazu notwendige Fachplanung/Baubegleitung 

Alle Fördergegenstände können nun wahlweise als direkter Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. 

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Förderprodukten und erhalten alle benötigten Informationen: 

BEG Einzelmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden: 

Gefördert werden u.a.:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Wärmedämmung, Fenster-/Haustürerneuerung, etc.)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Anlagentechnik (außer Heizung) 
  • Heizungsoptimierung 
  • Sommerlicher Wärmeschutz 
  • digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung 
  • Fachplanung und Baubegleitung 

Hier finden Sie alle Richtlinien, Hinweise zur Antragstellung und weitere Informationen: 

Wohn- und Nichtwohngebäude - Direkter Zuschuss (Bafa) 

Wohngebäude - Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) 

Nichtwohngebäude – Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 263)

BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude: 

Gefördert werden: 

  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Neubau und Kauf eines Effizienzhauses 
  • Fachplanung und Baubegleitung  

Hier finden Sie alle Richtlinien, Hinweise zur Antragstellung und weitere Informationen: 

Wohngebäude - Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262)

Nichtwohngebäude - Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 263)

Informationen zur “Nachhaltigkeitsklasse”: https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/ 

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann die BEG-Förderung erhöhen: 

Bei Sanierungsmaßnahmen ist im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich, wenn die Maßnahmen zuvor Teil eines „individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ sind, der über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert wurde.  

Der iSFP zeigt auf, mit welchen Maßnahmen Ihr Haus in einem Zug zum Effizienzhaus oder Schritt-für-Schritt energetisch saniert werden kann. 

Alle weiteren Informationen zum iSFP erhalten Sie auf der Homepage des Bafa


Förderprogramm des Landkreises Mainz-Bingen 

Der Landkreis Mainz-Bingen fördert unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. 


Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG 

Alternativ zu den Zuschüssen und Krediten mit Tilgungszuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen kann seit Januar 2020 für selbst genutzte Wohngebäude die steuerliche Förderung nach § 35c EStG in Anspruch genommen werden.  

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung können 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig sein. 

Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html 

Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html 

Weitere Informationen zur Förderung, den Maßnahmen und Anforderungen an die Förderfähigkeit erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Förderkredit der KfW “Erneuerbare Energien – Standard 270” 

Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung, Netze und Speicher. 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/ 


Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 01. November 2020 in Kraft getreten. Es vereint die bisherigen Gesetze Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Fördermittelsuche

Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme der Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und Landkreis eventuell nicht im Fördermittelkompass und Fördermittelcheck aufgelistet sind.