Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen


Mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien sowie die Nutzung unvermeidbarer Abwärme im Bereich der Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme zu erhöhen, ist am 01.01.2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) auf Bundesebene in Kraft getreten. Darin werden alle Länder (§ 4 WPG) und ferner deren Gemeinden dazu verpflichtet, auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne zu erstellen. Auf Landesebene besteht in Rheinland-Pfalz derzeit noch kein Gesetz (Stand: Okt. 2024). Dies wird sich auf absehbare Zeit ändern, denn die Pflicht zur Erstellung des Wärmeplans betrifft alle Kommunen mit folgenden Fristen:

  1. Bis zum 30. Juni 2026 für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern
  2. Bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat ihre Wärmeplanung im Dezember 2024 begonnen, mit einem vorläufigen Fertigstellungsdatum am 31.05.2025.


Förderung der Wärmeplanung

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wird vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) über die NKI (Nationale Klimaschutzinitiative) gefördert. Die Förderung läuft unter folgenden Informationen: 

Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds
Titel: "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen."
Bewilligungszeitraum: 01.06.2024 - 31.05.2025
beteiligter Partner: EWR Climate Connection GmbH
Förderkennzeichen: 67K27195
Ziel: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie


Der Aufbau bzw. die Inhalte des kommunalen Wärmeplans richten sich nach den Vorgaben des WPG (Abschnitt 4) wie folgt: 

  1. Bestandsanalyse (§ 15 WPG)
  2. Potenzialanalyse (§ 16 WPG)
  3. Zielszenario (§ 17 WPG)
  4. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG)
  5. Darstellung der Wärmeversorgung für das Zieljahr (§ 19 WPG)
  6. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG)


Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.