Freiwillige Feuerwehr

Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

In Rheinland-Pfalz sind die Gemeinden Träger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe. Diese Aufgabe wird innerhalb unserer Verbandsgemeinde durch die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen bzw. durch die in den zehn Ortsgemeinden stationierten Einheiten wahrgenommen.

Unterstützt wird diese Aufgabe durch die zahlreichen engagierten ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger, welche ihre Freizeit für Übungen und Einsätze für unser aller Gesundheit und Unversehrtheit opfern.



Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Sprendlingen-Gensingen:

Ansprechpartner:      Wehrleiter:  Jan Ott

Anschrift:                    Bahnhofstraße 31, 55576 Badenheim

Telefon:                      (06701) 201-230 

Mobiltelefon:             (0151) 61 44 09 15

E-Mail:                        wehrleiter@vg-sg.de


Ansprechpartner: stellv. Wehrleiter: Axel Pitthan

Anschrift:                Kreuznacher Straße 10, 55457 Gensingen

Telefon:                   (06727) 95 24 77

Ansprechpartner: stellv. Wehrleiter: Tom Riedel 

Anschrift:                Sprendlinger Straße 18, 55576 Zotzenheim

Telefon:                   (06701) 200 51 99


Die Einheiten in den Ortsgemeinden werden geführt von den Wehrführern:

Einheit:
Wehrführer:
Telefon:
Aspisheim
Martin Kunz
0179 22 72 67 4
Badenheim
Benedikt Beilmann0179 68 24 78 1
Gensingen
Sascha Jungkunz
0176 64 30 13 61
Grolsheim
Florian Hanau0151 61541621
Horrweiler
Julian Becker

06727 80 28

Sankt Johann
Philipp John06701 42 30 64 6
Sprendlingen
Stefan Schramm0170 9096343
Welgesheim
Michael Seelig06701 961404
Wolfsheim
Thomas Adrian

06701 200 76 06

Zotzenheim
Tom Riedel
06701 20 05 19 9

Informationen über die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

Seit der Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehren hat sich das Aufgabengebiet der Feuerwehren bedeutend erweitert. Während es in früheren Zeiten ausschließlich um die Brandbekämpfung ging, werden die Feuerwehren in Folge der Entwicklungen in Industrie und Technik zu Einsätzen verschiedener Art gerufen.

Feuerwehren sind heute kommunale technische Einheiten, die bei allen Notlagen - vom Verkehrsunfall über den Großbrand bis hin zum Katastrophenfall - wirksame Hilfe leisten.

Ihre Ausrüstung besteht daher nicht nur aus Fahrzeugen und Geräten für die Brandbekämpfung, sondern auch für die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen, für Einsätze beim Auslaufen gefährlicher Flüssigkeiten und ausströmen giftiger Gase, für Schadensunfälle mit radioaktiven Substanzen, für Hochwasser sowie die Wasserrettung.

Entsprechend dieser breit gefächerten Aufgaben but auf einer umfassenden Grundausbildung eine Spezialausbildung in den verschiedensten Fachgebieten auf.

Aber nicht nur eine moderne Ausrüstung und gründliche Ausbildung sind Voraussetzung für die wirksame Hilfe, sondern auch eine gut durchdachte Organisation. Durch sie wird sichergestellt, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit in der Regel innerhalb von 8 Minuten das entsprechende Gerät mit der daran ausgebildeten Mannschaft an den Einsatzort gelangen kann.

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

In der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz arbeiten die Feuerwehren seit Jahren erfolgreich mit anderen öffentlichen und privaten Hilfsorganisationen -  beispielweise dem Technischen Hilfswerk ( THW ), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Malteser-Hilfsdienst (MHD), der Johanniter -Unfallhilfe 

(JUH) und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zusammen.