Förderprogramm Balkonsolaranlagen

Förderprogramm: Balkonsolaranlagen 

Achtung! Die Mittel aus dem Fördertopf sind zurzeit komplett reserviert.
Eine Antragstellung ist weiterhin möglich, neue Anträge kommen auf eine Warteliste.
Förderantrag erhältlich unter r.maierle@vg-sg.de oder unter 06701/201 - 419.

Steckerfertige Balkonsolaranlagen zur Reduzierung des Netzstrombezugs in Wohngebäuden und Wohnungen in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, die durch das Land Rheinland-Pfalz über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) bewilligt wurden, Fördermittel für die Installation von steckerfertigen Balkonsolaranlagen in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.


Förderzweck

Durch die Verwendung von Balkonsolaranlagen soll der Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Verbandsgemeinde erhöht und damit ein lokaler Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz geleistet werden. 


Förderumfang und Förderhöhe

  • Erstinstallation einer steckerfertigen Balkonsolaranlage mit den dazugehörenden Umfeld-Maßnahmen und zur steckerfertigen Balkonsolaranlage gehörender Batteriespeicher
  • Förderung 40 %, maximal 400 Euro
  • Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.


Förderrichtlinie


Der Förderantrag kann unter folgendem Kontakt angefragt werden:

Roman Maierle
r.maierle@vg-sg.de
06701 201-419


Informationen zum Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist der Nachweis für den Abschluss der Installation einer steckerfertigen Balkonsolaranlage und ist Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel.

I) Verwendungsnachweis bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn (nur Eingangsbestätigung vorhanden):

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bewilligungsbescheides zu erbringen, der erst nach der Eingangsbestätigung zugesandt wird. Maßgeblich ist hier das Datum des Bewilligungsbescheides.

II) Verwendungsnachweis nach Bewilligung der Haushaltsmittel:

Der Verwendungsnachweis muss innerhalb eines Monats nach Durchführung der Maßnahme eingereicht werden. Maßgeblich hierfür ist das Rechnungsdatum der Schlussrechnung des ausführenden Unternehmens oder bei der Durchführung in Eigenleistung die letzte Rechnung der zur Maßnahme gehörenden Erwerbs.



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