Datenschutzerklärung

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  • verwendetes Betriebssystem, 
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  • Hostname des zugreifenden Rechners sowie 
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Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Allgemeine Informationen

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Homepage.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
vertreten durch Herrn Bürgermeister Manfred Scherer
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Tel.: 06701 / 201-0
E-Mali: info@vg-sg.de

2. Datenschutzbeauftragter (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Herrn Gerrit Goertz
E-Mail: g.goertz@vg-sg.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Gemeinde liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen übertragen wurde, erforderlich sind. Erfolgt die Verarbeitung der Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, wird das rheinland-pfälzische Datenschutzgesetz (LDSG) angewendet. Den exakten Zweck und die Rechtsgrundlage nennt Ihnen gerne Ihre Sachbearbeiterin / Ihr Sachbearbeiter.

Datenschutzrechtliche Grundlagen sind Art. 6 DSGVO und § 3 LDSG bzw. Art. 9 DSGVO und § 19 LDSG für besondere Kategorien personenbezogener Daten. Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Hinweis zum Widerruf von Einwilligungen:

Haben Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt, können Sie diese Einwilligung bei Bedarf jederzeit widerrufen. Dies gilt jedoch nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig. Von diesen Fällen abgesehen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen aber nicht auf einer Einwilligung, sondern auf gesetzlichen Regelungen, kann also auch gegen den Willen der Betroffenen geschehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist daher nur möglich und von Bedeutung, wenn Sie zuvor – z. B. in einem Brief, mündlich oder in einem Formular – um Ihre Einwilligung gebeten worden sind.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet.

Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen, Logistik- und Druckdienstleistungen, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten
  • Dritte bei Vorliegen einer gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Verpflichtung


5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Wir übermitteln Ihre Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Drittländer) nur, soweit dies zur Ausführung des gesetzlichen Verwaltungshandelns erforderlich ist.

6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur für die Dauer der Bearbeitung. Es gelten unterschiedliche Löschfristen.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus der Abgabenordnung (AO), SGB I und X usw. ergeben Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation können bis zu 30 Jahre betragen

7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.

    Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  •  insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
  • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
  • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
  • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)


Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449
Fax: 0 61 31 / 208-2497
E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de

Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für meldepflichtige Personen

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Homepage.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Tel.: (06701) 2010
E-Mai: info@vg-sg.de

2. Datenschutzschutzbeauftragter (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Herrn Gerrit Goertz
E-Mail: g.goertz@vg-sg.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)

Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO);
Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

 Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.

Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.

An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

5. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

6. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.

Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

  • insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
  • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
  • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
  • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, welches die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet.

Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

Werbung und Adresshandel: Widerrufsrecht bei Einwilligung

Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449
Fax: 0 61 31 / 208-2497
E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de

Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Standeswesen

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Homepage.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO) 

Standesamt Sprendlingen-Gensingen
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Telefon 06701 7 201-0
E-Mail: info@vg-sg.de

2. Datenschutzbeauftragter (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Herrn Gerrit Goertz
E-Mail: g.goertz@vg-sg.de    

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 2 Abs. 1 Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften und §§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO); Übermittlung an Drittland
(Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

5. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

6. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  •  Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.

 Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

7. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

  • insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
  • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
  • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
  • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, welches die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

 Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449
Fax: 0 61 31 / 208-2497
E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de

Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Bereich Finanzverwaltung

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Einwohner und Unternehmen treten mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Kontakt, weil sie Steuererklärungen und -anzeigen sowie Gewerbemeldungen abgeben, Abgaben zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen und verwaltungsinternen Zwecken, soweit

  • die Abgabenordnung
  • das Gewerbesteuergesetz
  • das Grundsteuergesetz
  • das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
  • das Absatzförderungsgesetz
  • das Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz
  • die Abgabensatzungen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
  • die Gewerbeordnung

unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.

Im Verfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte und pseudoanonymisierte Daten. Wenn Behörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO):

Finanzen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Telefon (06701) 2010
E-Mail: info@vg-sg.de

Datenschutzbeauftragter:

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Herrn Gerrit Goertz
E-Mail: g.goertz@vg-sg.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen benötigt personenbezogene Daten, um ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 der Abgabenordnung). Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich, ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nicht-steuerliche Zwecke von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen verarbeitet werden
(Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).

Die Erhebung von personenbezogenen Daten für Gewerbemeldungen erfolgt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Die Weiterverarbeitung von diesen Daten ergibt sich ebenfalls aus § 14 GewO. Die Übermittlung von Gewerbemeldedaten an die in § 14 GewO genannten Empfänger erfolgt an die zentrale Plattform ZPV Gewerbe RLP, die dann die Weiterverteilung vornimmt.

Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
 
Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) erforderliche Angaben, z.B. Größe und Lage der Wohnung/Grundbesitz, Höhe der Miete, Anzahl der Mitbewohner, Informationen zum Arbeitgeber, Informationen zur Hauptwohnung, Einspielergebnis von Glücksspielgeräten, Informationen zu Tanzveranstaltungen, Jahresjagdpacht, Weinbergsflächen.

Von Dritten übersandte Berechnungsgrundlagen (z.B. Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide):

  • Nebenwohnungen
  • Familienstand und Kinder
  • Vertretungsbefugte
  • Bankverbindung
  • Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben
  • Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge
  • Rechtsbehelfe
  • Mitteilungen der Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Daten aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Grundbuch, Insolvenzbekanntmachung)
  • Tätigkeiten bei Gewerbemeldungen
  • Betriebsstättenanschriften
  • Weinbergsflächen, -lage

Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie durch die Gemeindeverwaltung bei Ihnen selbst erhoben, z. B. durch Steuererklärung, Anzeigen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen verpflichtet sind (z. B. Daten im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter, Nebenwohnungsdaten durch das zuständige Meldeamt, Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte, Eigentümer übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge).
Außerdem erhält die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden.

Ist ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mittels Hilfe der betroffenen Person aufzuklären, dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erhoben werden (z.B. Auskunftsersuchen bei den Arbeitgebern, Vermietern). Im Vollstreckungsverfahren können Daten bei Drittschuldnern, z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgebern, erhoben werden. Zudem dürfen öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus dem Internet, aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.
Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben werden, wenn die betroffene Person dem zugestimmt hat oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist (z. B. Mitteilung im Rahmen der Grundsteuer und Gewerbesteuer an die für die Festsetzung der Grundsteuer- bzw. der Gewerbesteuermessbeträge zuständigen Finanzämter; Mitteilungen an statistische Behörden, soweit dies erforderlich ist).

Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen solange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 – 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 – 232 Abgabenordnung) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).

Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird. Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    • insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
    • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
    • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
    • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Bei folgenden Datenschutzaufsichtsbehörden kann Beschwerde eingelegt werden:
Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Tel.-Nr.: 02 28 / 99 77 99–0
Fax: 02 28 / 99 77 99-550
E-Mail: poststellebfdi.bund.de

Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449
Fax: 0 61 31 / 208-2497
E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de

Information nach Art. 13 DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) bei Stellenbewerbungsverfahren

Sehr geehrte Bewerberin,  sehr geehrter Bewerber,
für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten bei Ihnen erheben. Ihre persönlichen Daten sind uns sehr wichtig. Daher behandeln wir Ihre Daten nicht nur äußerst vertrauensvoll, sondern nehmen Ihr Informationsrecht auch sehr ernst. Die ab 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (Im Folgenden: DSGVO) schreibt in Art. 13 DSGVO diesbezüglich Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen:

  • Verantwortlichkeit Verantwortliche Stelle Ihrer Bewerbung ist die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
    Herrn Bürgermeister Manfred Scherer
    vertreten durch die Personalabteilung
    Herrn Thomas Müller
    E-Mail: info@vg-sg.de
  • Behördliche Datenschutzbeauftragter:
    Behördliche Datenschutzbeauftragte bei der Verbandsgemeinde:
    Herrn Gerrit Goertz
    E-Mail: g.goertz@vg-sg.de

Personenbezogene Daten: Wir werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten: -
Persönliche Identifikationsangaben: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit - Angaben zu Ihrem persönlichen Werdegang - Angaben zu Ihrem schulischen Werdegang - Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang
 
Verarbeitungstätigkeiten: Wir werden Ihre Daten erheben, erfassen, speichern, verwenden, löschen und vernichten.
Verarbeitungszweck: Zweck, für den die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist Ihr Bewerbungsverfahren. Wir verarbeiten alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit  bewerben. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen, als auch für Initiativbewerbungen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: § 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 9 Abs. 1, 2 DSGVO i.V.m. § 14 Abs. 1, Abs. 2 LDSG 
Empfänger oder Empfängerkategorie, der die personenbezogenen Daten offengelegt werden, sind: Mitarbeitende der Haupt- und Personalverwaltung, Leitung „Zentrale Verwaltung“ sowie im Vertretungsfall die Stellvertretung, die dem Aufgabengebiet zugeordneten Vorgesetzten (Sachgebietsleitung und Stellvertretung, Amts- bzw. Stabsstellenleitung und Stellvertretung, Dezernatsleitung und Stellvertretung) Personalrat und Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen sowie Stellvertretung; Behördenleitung 

Zusätzliche Hinweise:

Speicherdauer:

a) Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet bzw. gelöscht.
b) Ihre Kontaktdaten, die Angabe zu einer eventuell vorliegenden Schwerbehinderung, bei einer Initiativbewerbung, Ihre Qualifikationen sowie die Daten zum Bewerbungseingang, zur Eingangsbestätigung, Einladung zum Vorstellungsgespräch und Einstellung, Absage oder Rücknahme der Bewerbung werden in der Bewerberdatenbank erfasst. Sie werden ein Jahr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Gleiches gilt für den im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehenden Schriftverkehr sowie den Unterlagen zum Auswahlverfahren.

Ihre Rechte: Nach Art. 15 DSGVO besteht ein Auskunftsrecht, ferner haben Sie als Betroffener ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Zudem haben Sie nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Sofern Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 7 DSGVO verarbeitet werden, können Sie diese jederzeit mit sofortiger Wirkung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es für Ihre Bewerbung erforderlich ist, Ihre persönlichen Daten bereitzustellen. Andernfalls können wir Sie beim Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen.