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Wahl zum Beirat für Migration und Integration
Leistungsbeschreibung
In 16 rheinland-pfälzischen Landkreisen und 40 Städten und Gemeinden finden am 8. November 2009 Wahlen zu den Beiräten für Migration und Integration statt.
Durch das vom Landtag im November letzten Jahres einstimmig beschlossene "Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration" wird die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am kommunalen Geschehen gestärkt. "Mit den neuen Regelungen machen wir die Türen für alle auf, die sich in diese wichtige Arbeit einbringen möchten. Das ist das eigentliche Wesen der neuen Beiräte" so Vito Contento, Vorsitzender der AGARP. Nach dem neuen Gesetz dürfen neben den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch Eingebürgerte sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wählen; wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune.
Gewählt wird in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis , Rhein-Pfalz-Kreis, Trier-Saarburg und Westerwaldkreis. Die Städte und Gemeinden, in denen gewählt wird, sind Alzey, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bendorf, Betzdorf, Bingen, Budenheim, Eisenberg, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Haßloch, Höhr-Grenzhausen, Idar-Oberstein, Ingelheim, Kaiserslautern, Koblenz, Konz, Lahnstein, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Montabaur, Mutterstadt, Neustadt a.d.W., Neuwied, Pirmasens, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Remagen, Schifferstadt, Sinzig, Speyer, Trier, Wittlich, Worms, Wörth und Zweibrücken.
Welche Unterlagen werden benötigt?