Klimaschutz in der Bauleitplanung

Klimaschutz in der Bauleitplanung

Durch energieeffiziente Gebäude mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien können in Neubaugebieten die Treibhausgasemissionen möglichst vermieden und so das Klima geschont werden. Ebenso wichtig wie der Klimaschutz ist die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Extremwetterereignisse treten häufiger auf, wodurch beispielsweise die Gefahren für Überschwemmungen bei Starkregenereignissen oder einer starken körperlichen Belastung in Hitzeperioden deutlich steigen. Mit einer klimaangepassten Bauleitplanung werden Vorkehrungen getroffen, die vor Schäden schützen oder zur Verringerung möglicher Schäden beitragen. 

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei der Entwicklung von Baugebieten zu berücksichtigen. Die Verwaltung unterstützt ihre Ortsgemeinden dabei, Baugebiete möglichst klimafreundlich und klimaangepasst zu verwirklichen:

Beratungsreihe zur zukunftsorientierten Baugebietsentwicklung

Im Jahr 2022 wurde von der Verwaltung eine intensive Beratung der Ortsgemeinden initiiert. Dabei wurden in Ortsgemeinderatssitzungen oder entsprechenden Ausschüssen von drei Fachreferenten die Möglichkeiten einer zukunftsorientierten, klimaschützenden und klimaangepassten Baugebietsentwicklung umfangreich dargestellt und in den Diskussionen viele Fragen beantwortet. 

Folgende Fachvorträge wurden im Rahmen der Beratungsreihe gehalten:

Planerische Möglichkeiten der zukunftsorientierten Baugebietsentwicklung (Andreas Jestaedt, JESTAEDT + Partner)

  • Auswahl geeigneter Flächen für das Baugebiet
  • Möglichkeiten & Auswirkungen verschiedener Bauweisen sowie Grundstücksgrößen
  • „Neue“ Wohnformen
  • Nachhaltiger Umgang mit Niederschlagswasser
  • Klimaangepasste Bauweisen & Gestaltung im Plangebiet
  • Berücksichtigung umweltfreundlicher Mobilitätsformen, E-Mobilität

Energiekonzepte (Joachim Walter, Transferstelle Bingen)

  • Notwendigkeit klimaneutraler Baugebiete (Strom, Wärme, Mobilität)
  • Energiekonzepte
  • (kalte) Nahwärmenetze

Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung (Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen)

  • (rechtliche) Notwendigkeit der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung
  • Festsetzungen im B-Plan – was ist generell zu beachten
  • Verpflichtung von EE-Anlagen, Anschluss an Fern-/Nahwärmenetze, Ausschluss fossiler Brennstoffe
  • Energieeffizienzstandards
  • Begrünung, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Klimaanpassung
  • Alternativen zu Festsetzungen im B-Plan

Handreichung "Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen"

Die Verwaltung hat für ihre 10 Ortsgemeinden im Jahr 2020 eine Handreichung zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung erarbeitet. Die Handreichung soll den Ortsgemeinden als Unterstützung dienen, einen schnellen Überblick über die Möglichkeiten zu erhalten. Es handelt sich um eine Zusammenfassung möglicher Festsetzungen, die sowohl im Bebauungsplan selbst als auch durch vertragliche Vereinbarungen verankert werden können. Sie wird stetig weiterentwickelt und die Erfahrungen werden eingearbeitet. Eine planerische und rechtliche Überprüfung der einzelnen Festsetzungen ist in jedem Einzelfall separat erforderlich. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Handreichung kann nicht garantiert werden.

Beratung bei Planungsgesprächen

Bei den Gesprächen mit den Fachplanungsbüros zur Erstellung neuer Bebauungspläne nehmen Mitarbeitende der SSt I Klima- und Umweltschutz, Bürgerbeteiligung teil und beraten, inwiefern Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Neubaugebiet berücksichtigt werden können. 

Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauBG) und der Offenlage (§ 4 Abs.2 BauGB) gibt die SSt I Klima- und Umweltschutz, Bürgerbeteiligung Stellungnahmen ab. Dabei werden Anmerkungen und Vorschläge zur Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gegeben.

Beispiele und Weiteres

Abfrage zu Bedarfen hinsichtlich Wohngröße, Wohnform und Barrierefreiheit vor der konkreten Planung eines Neubaugebietes

In Rheinhessen sind in den alten Ortskernen der Gemeinden zahlreiche regionaltypische Gebäude zu finden, die aufgrund ihres Entstehungszeitraums einen teilweise sehr hohen Sanierungsbedarf aufweisen. Das stellt vor allem für viele ältere Bewohner einen nicht zu unterschätzenden Kosten- und Leistungsaufwand dar. Hinzu kommen die steigenden Energiekosten, die sich bei einem erhöhten Wärmebedarf (wie er bei älteren Gebäuden üblich ist) besonders bemerkbar machen. Auch der Wohnraumbedarf hat sich bei dem ein oder anderen verändert und oftmals besteht der Wunsch nach Verkleinerung, ohne die Unabhängigkeit in Form eines Einfamilienhauses zu verlieren. Als Lösung würde sich ein Umzug anbieten, meist fehlt aber eine geeignete Wohnalternative. Eine Alternative könnten energieeffiziente Minihäuser sein, mit einer Wohngröße von 50-100 m². 

Um vor Beginn der konkreten Planungen eines Neubaugebiets zu prüfen, ob sich ein Neubaugebiet mit vorwiegend kleinen Grundstücken für sogenannte Minihäuser lohnen, wird im alten Ortskern der Ortsgemeinde Gensingen aktuell eine Interessensabfrage durchgeführt. 

Neubaugebiete

In einem Neubaugebiet der Ortsgemeinde Gensingen wurde der Null-Emissionsansatz planerisch entwickelt und Teile davon umgesetzt.