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Klimaschutz in der Bauleitplanung
Klimaschutz in der Bauleitplanung
Durch energieeffiziente Gebäude mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien können in Neubaugebieten die Treibhausgasemissionen möglichst vermieden und so das Klima geschont werden. Ebenso wichtig wie der Klimaschutz ist die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Extremwetterereignisse treten häufiger auf, wodurch beispielsweise die Gefahren für Überschwemmungen bei Starkregenereignissen oder einer starken körperlichen Belastung in Hitzeperioden deutlich steigen. Mit einer klimaangepassten Bauleitplanung werden Vorkehrungen getroffen, die vor Schäden schützen oder zur Verringerung möglicher Schäden beitragen.
Die Verwaltung hat für ihre 10 Ortsgemeinden eine Handreichung zur Beeinflussung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung erarbeitet. Es handelt sich um eine Zusammenfassung möglicher Festsetzungen, die sowohl im Bebauungsplan als auch durch städtebauliche oder privatrechtliche Kaufverträge verankert werden können. Sie wird stetig weiterentwickelt und die Erfahrungen werden eingearbeitet. Eine planerische und rechtliche Überprüfung der einzelnen Festsetzungen ist in jedem Einzelfall separat erforderlich. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Handreichung kann nicht garantiert werden.
In einem Neubaugebiet der Ortsgemeinde Gensingen wurde der Null-Emissionsansatz planerisch entwickelt und Teile davon umgesetzt.