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Europa- und Kommunalwahlen 2024

Europa- und Kommunalwahlen

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 wählen alle Bürger:innen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Kreistages, des Verbandsgemeinderates und aller 10 Ortsgemeinderäte. Weiterhin werden für alle 10 Ortsgemeinden die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen gewählt.

Europawahl

Wählen kann, wer das 16. Lebensjahr erreicht und in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetseite der Bundeswahlleiterin

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung haben, also in der Gemeinde, in der Verbandsgemeinde oder im Landkreis. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

Formulare und Vordrucke


Weitere Informationen