- Rathaus
- Verbandsgemeinde
- Aktuelles
- Lieferservice in der VG
- Notruf
- Amtsblatt Onlinausgabe
- Amtsblatt Artikel einreichen
- Bekanntmachungen, Nachrichten & Mitteilungen
- Stellenangebote
- Ausschreibungen
- Offenlegungen
- Umlegungsverfahren
- VG-SG Aktuell
- Dorffunk
- Berichterstattung in den Medien Hilfe für Boratyn
- Hilfe für die Ukraine
- In Anspruch genommene Förderungen der Verbandsgemeinde
- Bürgermeister & Beigeordnete
- Ortsbürgermeister
- Bürgerbeteiligung
- Beauftragte
- Einwohnerstatistik
- Satzungen
- Geschäftsordnungen
- Haushalt
- Gremien
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Aktuelles
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Ortsgemeinden
- Verbandsgemeinde
- Einrichtungen
- Jugendpflege
- VG Werke AöR
- Feuerwehren
- Energieagentur
- Schulen und Bildung
- Kindertagesstätten
- Webseite Kita "Rappelkiste" Aspisheim
- Webseite ev. Kita Badenheim
- Webseite ev. Kita "Morgensonne" Gensingen
- Webseite Kita "Sternschnuppe" Gensingen
- Webseite Naturkindergarten Gensingen
- Webseite Kita "Kleine Strolche" Grolsheim
- Webseite Kita "Kunterbunt" Horrweiler
- Kita "Sonnenschein" St. Johann
- Webseite Kita Sprendlingen
- Webseite Kita "Blaues Haus" Sprendlingen
- Webseite kath. Kita Sprendlingen
- Webseite kath. Kita Welgesheim
- Webseite Kita Wolfsheim
- Erleben
Einfaches Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
Gebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Ihr Anliegen direkt online starten
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ellen DaigeleSachbearbeiterin
- Agnieszka SimkaSachbearbeiterin
- Frau Alexandra ToigoSachbearbeiterin